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   StGH Hessen, 13.11.1990 - P.St. 1096 (GV)   

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StGH Hessen, 13.11.1990 - P.St. 1096 (GV) (https://dejure.org/1990,4510)
StGH Hessen, Entscheidung vom 13.11.1990 - P.St. 1096 (GV) (https://dejure.org/1990,4510)
StGH Hessen, Entscheidung vom 13. November 1990 - P.St. 1096 (GV) (https://dejure.org/1990,4510)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen

    Auszug aus StGH Hessen, 13.11.1990 - P.St. 1096
    Rechtsprechung und Schrifttum haben die Gegenvorstellung als Ausnahme vom Grundsatz der Unabänderlichkeit unanfechtbarer Beschlüsse zugelassen, "um zu verhindern, daß die Unanfechtbarkeit der Entscheidung zu einem anders nicht zu beseitigenden groben prozessualen Unrecht führt" (BayObLG, JR 1970, 391; ebenso: BVerfGE 63, 77 (78) m.w.N.; vgl. auch: BVerfGE 55, 1 (5); 69, 233 (242); 70, 180 (188 f.); 73, 322 (329); BVerfG, Beschluß vom 08.07.1986, NJW 1987, 1319 f.; BVerwG, Beschluß vom 20.01.1984, NVwZ 1984, 450 f.).

    Ihnen muß Gelegenheit geboten sein, zu dem einer Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt und zur Rechtslage binnen angemessener Frist vor Erlaß der Entscheidung tatsächliche und rechtliche Argumente vorzutragen und damit gehört zu werden (StGH, a.a.O.; BVerfGE 49, 212 (215 f.); 55, 1 (5 f.); 60, 175 (210)).

  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus StGH Hessen, 13.11.1990 - P.St. 1096
    Rechtsprechung und Schrifttum haben die Gegenvorstellung als Ausnahme vom Grundsatz der Unabänderlichkeit unanfechtbarer Beschlüsse zugelassen, "um zu verhindern, daß die Unanfechtbarkeit der Entscheidung zu einem anders nicht zu beseitigenden groben prozessualen Unrecht führt" (BayObLG, JR 1970, 391; ebenso: BVerfGE 63, 77 (78) m.w.N.; vgl. auch: BVerfGE 55, 1 (5); 69, 233 (242); 70, 180 (188 f.); 73, 322 (329); BVerfG, Beschluß vom 08.07.1986, NJW 1987, 1319 f.; BVerwG, Beschluß vom 20.01.1984, NVwZ 1984, 450 f.).

    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist aber nur dann erheblich, wenn das konkrete Verfahrensergebnis auf ihr beruht (StGH, a.a.O.; BVerfGE 63, 80 (88); 70, 215 (218 f.); 72, 84 (88); 73, 322 (330); std.

  • BVerfG, 25.03.1986 - 1 BvL 5/80

    Rechtliches Gehör - Urteil des BverfG - Abänderung eines Urteils -

    Auszug aus StGH Hessen, 13.11.1990 - P.St. 1096
    Eine Gegenvorstellung mit diesem Begehren ist auch in verfassungsgerichtlichen Verfahren grundsätzlich zulässig (BVerfGE 72, 84 (88)).

    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist aber nur dann erheblich, wenn das konkrete Verfahrensergebnis auf ihr beruht (StGH, a.a.O.; BVerfGE 63, 80 (88); 70, 215 (218 f.); 72, 84 (88); 73, 322 (330); std.

  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus StGH Hessen, 13.11.1990 - P.St. 1096
    Auch werden keine verfassungsrechtlichen Probleme aufgeworfen, deren Entscheidung im Interesse des Gemeinwohls geboten erscheint (vgl. BVerfGE 4, 7 (11 f.)).
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 606/60

    Kirchenlohnsteuer II

    Auszug aus StGH Hessen, 13.11.1990 - P.St. 1096
    Die vorgetragenen Argumente deuten nicht darauf hin, daß die in ihrer Streitsache begehrte Entscheidung die Interessen der Gesamtheit oder einer erheblichen Personengruppe berührt (StGH, Beschluß vom 29.10.1954 - P.St. 167 - Urteil vom 08.08.1963 - P.St. 380 -) oder über den Einzelfall hinaus Klarheit über die Rechtslage in einer Vielzahl gleich gelagerter Fälle schafft (BVerfGE 19, 268 (273); 62, 338 (342); 63, 230 (242)).
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB

    Auszug aus StGH Hessen, 13.11.1990 - P.St. 1096
    Insoweit kann die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs als hinreichend substantiiert gelten (vgl. BVerfGE 75, 201 (216)).
  • BVerfG, 07.12.1982 - 2 BvR 900/82

    Akteneinsichtsrecht des Verteidigers in den Strafregisterauszug

    Auszug aus StGH Hessen, 13.11.1990 - P.St. 1096
    Die vorgetragenen Argumente deuten nicht darauf hin, daß die in ihrer Streitsache begehrte Entscheidung die Interessen der Gesamtheit oder einer erheblichen Personengruppe berührt (StGH, Beschluß vom 29.10.1954 - P.St. 167 - Urteil vom 08.08.1963 - P.St. 380 -) oder über den Einzelfall hinaus Klarheit über die Rechtslage in einer Vielzahl gleich gelagerter Fälle schafft (BVerfGE 19, 268 (273); 62, 338 (342); 63, 230 (242)).
  • BVerfG, 23.02.1983 - 2 BvR 1765/82

    Bundestagswahlkampf 1982 - Art. 38 GG, Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung

    Auszug aus StGH Hessen, 13.11.1990 - P.St. 1096
    Die vorgetragenen Argumente deuten nicht darauf hin, daß die in ihrer Streitsache begehrte Entscheidung die Interessen der Gesamtheit oder einer erheblichen Personengruppe berührt (StGH, Beschluß vom 29.10.1954 - P.St. 167 - Urteil vom 08.08.1963 - P.St. 380 -) oder über den Einzelfall hinaus Klarheit über die Rechtslage in einer Vielzahl gleich gelagerter Fälle schafft (BVerfGE 19, 268 (273); 62, 338 (342); 63, 230 (242)).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus StGH Hessen, 13.11.1990 - P.St. 1096
    Rechtsprechung und Schrifttum haben die Gegenvorstellung als Ausnahme vom Grundsatz der Unabänderlichkeit unanfechtbarer Beschlüsse zugelassen, "um zu verhindern, daß die Unanfechtbarkeit der Entscheidung zu einem anders nicht zu beseitigenden groben prozessualen Unrecht führt" (BayObLG, JR 1970, 391; ebenso: BVerfGE 63, 77 (78) m.w.N.; vgl. auch: BVerfGE 55, 1 (5); 69, 233 (242); 70, 180 (188 f.); 73, 322 (329); BVerfG, Beschluß vom 08.07.1986, NJW 1987, 1319 f.; BVerwG, Beschluß vom 20.01.1984, NVwZ 1984, 450 f.).
  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

    Auszug aus StGH Hessen, 13.11.1990 - P.St. 1096
    Ihnen muß Gelegenheit geboten sein, zu dem einer Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt und zur Rechtslage binnen angemessener Frist vor Erlaß der Entscheidung tatsächliche und rechtliche Argumente vorzutragen und damit gehört zu werden (StGH, a.a.O.; BVerfGE 49, 212 (215 f.); 55, 1 (5 f.); 60, 175 (210)).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 964/82

    Richter - Revision - Beschwerdeführer - Entscheidung - Wiederaufnahmeantrag -

  • BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84

    Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt -

  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvR 933/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

  • BVerfG, 13.03.1979 - 1 BvR 1085/77

    Nachreichen der Vertretungsvollmacht im Verfassungsbeschwerde-Verfahren -

  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 570/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Setzung einer zu kurzen

  • BVerfG, 26.01.1983 - 1 BvR 614/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

  • StGH Hessen, 13.09.1989 - P.St. 1077

    Unzulässigkeit einer Grundrechtsklage gegen Versagung einstweiligen

  • BVerfG, 06.10.1955 - 1 BvR 768/52

    Fristbeginn für die Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei fehlender

  • StGH Hessen, 13.01.1988 - P.St. 1039

    Auslegung; Darlegungspflicht; Gesetzesauslegung; Menschenwürde; Prüfungsbefugnis;

  • StGH Hessen, 27.07.1977 - P.St. 841

    Verfahren vor dem Staatsgerichtshof des Landes Hessen: Grundrechtsklage -

  • StGH Hessen, 08.08.1963 - P.St. 380

    Besondere Anordnung an städtische Polizei

  • StGH Hessen, 29.10.1954 - P.St. 167

    Eigentumsgarantie; Gebührenordnung; Prüfungsbefugnis; Prüfungsmaßstab;

  • StGH Hessen, 25.03.1992 - P.St. 1100

    Gegenvorstellung gegen die Abweisung einer Grundrechtsklage nur bei Verletzung

    Eine Gegenvorstellung gegen die Abweisung einer Grundrechtsklage ist zulässig, wenn die Verletzung rechtlichen Gehörs gerade in diesem Verfahren geltend gemacht wird (vgl StGH Wiesbaden, 1990-11-13, P.St. 1096 und BVerfG, 1986-03-25, 1 BvL 5/80, BVerfGE 72, 84 ), jedoch war hier eine solche Verletzung weder vorgetragen noch zu erkennen.

    Der Staatsgerichtshof hat zwar, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 25.03.1986 - 1 BvL 5/80, 1 BvR 1023, 1052/83 und 1227/84 - in BVerfGE 72, 84 unter Hinweis auf Beschluß vom 28.03.1985 - 1 BvR 1245, 1254/84 - in BVerfGE 69, 223 12421) folgend, in einem durch Beschluß entschiedenen Grundrechtsklageverfahren eine Gegenvorstellung als zulässig behandelt, mit der die Verletzung rechtlichen Gehörs gerade in diesem Verfahren geltend gemacht wurde (Beschluß vom 13.11.1990 - P.St. 1096 -).

  • StGH Hessen, 05.08.1992 - P.St. 1128

    Nicht statthafte Gegenvorstellung gegen Beschluß über Grundrechtsklage

    Gegen eine verfahrensabschließende, nicht mit einem Rechtsmittel anfechtbare und auch vom Staatsgerichtshof selbst grundsätzlich nicht abänderbare Entscheidung ist eine Gegenvorstellung ausnahmsweise dann zulässig, wenn die Verletzung von Verfahrensgrundrechten im verfassungs- gerichtlichen Verfahren selbst geltend gemacht wird (im Anschluß an StGH, Beschluß vom 13.11.1990 - P.St. 1096 -).

    In einem solchen Falle läßt der Staatsgerichtshof (vgl. Beschluß vom 13.11.1990 - P.St. 1096 -) eine Gegenvorstellung ausnahmsweise dann zu, wenn eine Verletzung von Verfahrensgrundrechten im verfassungsgerichtlichen Verfahren selbst geltend gemacht wird.

  • StGH Hessen, 22.04.1998 - P.St. 1300

    Eilverfahren; Rechtswegerschöpfung

    Ein Verfahren hat eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung, wenn die begehrte Entscheidung die Interessen der Gesamtheit oder einer erheblichen Personengruppe berührt, über den Einzelfall hinaus Klarheit über die Rechtslage in einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle schafft oder wenn die Klärung der verfassungsrechtlichen Probleme im Interesse des Gemeinwohls geboten erscheint (StGH, Beschluss vom 13. November 1990 - P.St. 1096 - Urteil vom 11. Januar 1991 - P.St. 1114 -, StAnz.
  • StGH Bremen, 22.07.2010 - St 2/09
    ff.; HessStGH Beschl. v. 13.11.1990 - P.St. 1096; Beschl. v. 05.08.1992 - P.St. 1128).
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